Partnerprogramm

Verkaufen Sie Kring unter Ihrem Namen — und unserem.

Sie betreuen Ihre Kunden auf Ihrer eigenen Infrastruktur. Wir liefern die Software, den Support hinter Ihrem Support und die Interessenten. Wir machen Ihnen keine Konkurrenz: unsere eigenen gehosteten Mandanten sind ein geschlossener Bestand, den wir nicht ausbauen.

Konditionen

Was es kostet.

Eine Gebühr, eine Beteiligung — und die Beteiligung wird an die Gebühr angerechnet, nicht zusätzlich verlangt.

Partnergebühr

CHF 2'400 / Jahr

CHF 200 pro Monat, anteilig ab Ihrem Start. Es ist eine Mindestjahresverpflichtung — die Umsatzbeteiligung wird daran angerechnet.

Umsatzbeteiligung

10 %

Zehn Prozent des Kring-Beitrags Ihrer Mandanten, gebildet pro Mandant. Abgerechnet wird einmal jährlich.

Zusatzarbeiten

CHF 160 / Stunde

Einrichtung, Schulung Ihrer Kunden, Spezialentwicklungen, gemeinsame Kundenworkshops. Und Supportfälle über dem Kontingent.

Der Kring-Beitrag folgt derselben Tabelle wie für alle.

Acht Grössen von KringXXS bis KringXXXL, CHF 9 bis CHF 99 pro Monat und Mandant, nach gewichteter Nutzerzahl — privilegierte Nutzer zählen doppelt. Die vollständige Preistabelle ist öffentlich. Keine Sonderkonditionen für Partner und keine für Endkunden; dieselbe Tabelle gilt für alle, das ist der Punkt an ihr.

Die Beteiligung wird pro Mandant gebildet und schliesst Erweiterungen sowie den Grundbeitrag von CHF 9 ein — jeder aktive Mandant zählt.

Was Sie erhalten

Vier Dinge, die Sie sich sonst nicht beschaffen können.

Die Software selbst ist offen — jede und jeder darf sie betreiben. Das hier ist, was ein Partnervertrag zusätzlich gibt.

Das Recht, es Kring zu nennen

Sie verkaufen im Co-Branding: «Kring — betreut durch Ihr Unternehmen». Die Marke bleibt bei uns, die Kundenbeziehung bei Ihnen.

Zugang zum Interessentenpool

Wer sich auf kring.ch meldet, erscheint für alle Partner. Wer zuerst zugreift, erhält den Kontakt — und drei Monate Schutz für dieses Geschäft.

3rd-Level-Support

Drei Vorfälle pro Monat. Bestätigte Produktfehler sind gratis und zählen nicht ans Kontingent — Sie sollen unsere Fehler nicht aus Ihrem Guthaben bezahlen.

Mitsprache bei der Planung

Sie sehen als Erste, wo das Produkt Ihren Kunden im Weg steht. Diese Rückmeldung fliesst in die Roadmap ein. Dazu: Zugang zur Demo-Installation.

Servicegrad

Was wir zusagen — und was ausdrücklich nicht.

Zwei Arbeitstage bis zur Umgehungslösung, drei bis zum Release.

90 % der Vorfälle sind innert zwei Arbeitstagen erledigt, gerechnet ab einer vollständigen Meldung. «Erledigt» heisst: Sie haben eine Umgehungslösung und einen Termin. Die Korrektur erscheint in einem Release innert höchstens drei Arbeitstagen. Solange wir auf eine Zuarbeit von Ihnen warten, steht die Uhr still.

Einspielen müssen Sie selbst.

Sie betreiben die Installation, wir haben keinen Zugriff darauf. Wir schulden Ihnen ein verfügbares Release, nicht ein eingespieltes. Das ist der Preis der Datenhoheit, und er ist bewusst so gesetzt: einen stehenden Zugriff auf Ihre Kundendaten wollen wir gar nicht haben. Im Störungsfall räumen Sie uns einen befristeten Zugang ein, der mit dem Ticket endet.

Was wir erwarten

Fünf Punkte, die den Rest tragen.

Eine feste Ansprechperson

Und eine Stellvertretung. Support funktioniert nicht über wechselnde Postfächer.

1st- und 2nd-Level bei Ihnen

Mit Triage vor der Eskalation. Was bei Ihnen lösbar ist, lösen Sie.

Aktuelle Version

Unterstützt sind die aktuelle und die unmittelbar vorangehende Minor-Version.

Nutzungsmeldung aktiv

Sie ist im Produkt bereits enthalten und läuft von selbst. Sie ist die Grundlage der Abrechnung.

Auftritt nach Styleguide

Co-Branding in der vereinbarten Form. Keine abgeleiteten Marken, keine Kring-Domains.

Laufzeit

Kündigung: Sie drei Monate, wir sechs.

Beidseitig auf Monatsende. Dass unsere Frist doppelt so lang ist, ist kein Versehen — hinter Ihnen stehen Ihre Kunden, und die sollen nicht wegen unseres Kalenders unter Druck geraten.

Ausserordentlich kündbar bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen sowie bei ausbleibender Nutzungsmeldung: nach 3 Tagen mahnen wir, nach 14 Tagen anhaltender Störung besteht ein Kündigungsrecht. Ohne diese Meldung ist die Abrechnung nicht überprüfbar.

Datenschutz

Was wir über Ihre Kunden erfahren — und was nicht.

Bestandesdaten ja, Mitgliederdaten nie.

Wir erfahren pro Mandant: Name und Segment der Organisation, Aktivierungsdatum, Nutzerzahlen, eingesetzte Version und eine geschäftliche Kontaktperson. Das brauchen wir für Vertrag, Abrechnung und Support. Mitglieder- oder Nutzerdaten Ihrer Kunden werden nicht übermittelt — die Grenze ist hart und steht so im Vertrag.

Für diese Bestandesdaten sind wir eigenständig verantwortlich, nicht Ihre Auftragsbearbeiterin. Eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung brauchen wir dafür nicht — und wollen wir auch nicht, denn sie würde einen stehenden Zugriff voraussetzen, den es nicht gibt.

Reden wir darüber.

Das Programm richtet sich an Unternehmen, die Gemeinschaften schon heute betreuen — IT-Dienstleister, Treuhänder, Verbandssekretariate, Liegenschaftsverwaltungen.