Allgemeine Geschäftsbedingungen
Monatlich kündbar, Daten gehören Ihnen, keine versteckte Bindung.
Diese AGB regeln die Nutzung von Kring, soweit die bkaiser GmbH die Instanz selbst betreibt. Sie sind bewusst kurz und in derselben Sprache geschrieben wie der Rest dieser Website.
Stand: 6. August 2026. Betreibt Ihre Organisation Kring über ein Partnerunternehmen oder auf eigener Infrastruktur, gelten nicht diese AGB, sondern der Vertrag mit dem Partner. Wir sind dann nicht Ihre Vertragspartnerin.
In vier Sätzen
Was unten steht, kurz gefasst.
Keine Mindestlaufzeit
Unbefristet, kündbar mit einem Monat auf Monatsende. Die 60 Tage Testphase kosten nichts und enden von selbst.
Monatlich gemessen, monatlich verrechnet
Der Preis richtet sich nach der Grösse am Monatsende und bewegt sich in beide Richtungen.
Ihre Daten bleiben Ihre
Export jederzeit aus der Anwendung heraus, nach Vertragsende noch 30 Tage lang.
Keine Verfügbarkeitsgarantie
Wir versprechen keine Prozentzahl, die wir nicht halten können. Was das heisst, steht in Ziff. 6.
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Geltungsbereich und Vertragsparteien.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der bkaiser GmbH, Rainstrasse 65, 8712 Stäfa, UID CHE-298.021.021 («bkaiser»), und der Organisation, die Kring als gehostete Anwendung nutzt («Kundin»).
1.2 Kring richtet sich an Organisationen — Vereine, Genossenschaften, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Alumni-Organisationen und kleine Unternehmen. Der Vertrag ist ein Vertrag unter Unternehmen; die Bestimmungen über Konsumentenverträge finden keine Anwendung.
1.3 Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, soweit bkaiser sie schriftlich anerkennt. Widersprechen sich Dokumente, gilt die Reihenfolge: individuelle schriftliche Vereinbarung, Auftragsbearbeitungsvertrag, diese AGB, Angaben auf kring.ch/preise.
1.4 Wird Kring von einem Partnerunternehmen betrieben, besteht der Vertrag zwischen der Kundin und diesem Partner. bkaiser ist in diesem Fall weder Vertragspartnerin noch Auftragsbearbeiterin der Kundin.
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Was wir schulden.
2.1 bkaiser stellt der Kundin Kring als browserbasierte Anwendung über das Internet zur Verfügung («Software as a Service») und betreibt die dafür nötige Infrastruktur. Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes zur lokalen Installation besteht aus diesem Vertrag nicht.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf kring.ch/preise im Zeitpunkt der Bestellung, einschliesslich der dort bezeichneten Erweiterungen. Nicht enthalten sind die dort ausdrücklich ausgenommenen Leistungen, namentlich Massarbeit, Migrationen, Schulungen und Abonnemente fremder Dienste.
2.3 Kring baut auf dem quelloffenen Projekt openkring auf. Die Open-Source-Lizenz betrifft den Quelltext und begründet keine Ansprüche gegen bkaiser aus diesem Vertrag; umgekehrt schränkt dieser Vertrag die Rechte aus der Open-Source-Lizenz nicht ein.
2.4 bkaiser entwickelt Kring laufend weiter. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen. Entfällt eine Funktion, die für die Kundin wesentlich ist, und stellt bkaiser keinen gleichwertigen Ersatz bereit, kann die Kundin den Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
2.5 bkaiser räumt der Kundin für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht ein, Kring für die eigenen Zwecke der Organisation zu nutzen. Eine Weitervermietung oder Nutzung für Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung — dafür gibt es das Partnerprogramm.
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Vertragsschluss und Testphase.
3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn bkaiser die Instanz für die Kundin einrichtet und dies bestätigt.
3.2 Die ersten 60 Tage sind kostenlos und umfassen den vollen Funktionsumfang. Die Testphase endet automatisch; danach gilt das Entgelt nach Ziff. 4. Kündigt die Kundin bis zum Ende der Testphase, entstehen keine Kosten.
3.3 Die Kundin benennt mindestens eine natürliche Person mit Administratorenrechten. Diese Person handelt gegenüber bkaiser für die Kundin.
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Preise und Abrechnung.
4.1 Massgebend sind die auf kring.ch/preise publizierten Preise. Sie verstehen sich in Schweizer Franken, pro Monat und exklusive MWST.
4.2 Der Preis richtet sich nach der Anzahl gewichteter Nutzerkonten nach Massgabe der Preisseite. Gezählt wird am letzten Tag des Monats; archivierte und deaktivierte Konten zählen nicht.
4.3 Wechselt die Kundin in eine höhere Grösse, gilt diese ab dem laufenden Monat. Sinkt die Zahl unter eine Schwelle, gilt die tiefere Grösse, sobald sie zwei aufeinanderfolgende Monate unterschritten ist. Diese Asymmetrie verhindert monatliches Hin und Her um eine Schwelle.
4.4 Erweiterungen werden im selben Monatsrhythmus verrechnet; der Monat der Aktivierung wird voll verrechnet. Sie sind wie der Vertrag auf Monatsende kündbar.
4.5 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, zahlbar innert 30 Tagen. Eine anteilige Verrechnung angebrochener Monate findet nicht statt, da Messung und Verrechnung demselben Rhythmus folgen.
4.6 bkaiser kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten auf Monatsende ändern. Ist die Kundin damit nicht einverstanden, kann sie den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Bereits bezogene Leistungen bleiben geschuldet.
4.7 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung kann bkaiser den Zugang sperren. Die Daten werden dadurch nicht gelöscht; Ziff. 8 bleibt unberührt.
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Was die Kundin beiträgt.
5.1 Die Kundin verantwortet die Inhalte, die sie und ihre Nutzerinnen und Nutzer in Kring erfassen, sowie deren Rechtmässigkeit — insbesondere die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Bearbeitung von Personendaten ihrer Mitglieder.
5.2 Die Kundin sorgt für den sorgfältigen Umgang mit Zugangsdaten, vergibt Administratorenrechte zurückhaltend und entzieht Berechtigungen, sobald eine Person die Organisation verlässt.
5.3 Die Kundin nutzt Kring nicht rechtswidrig, versucht insbesondere nicht, die Zugriffskontrolle zu umgehen, fremde Instanzen zu erreichen oder den Betrieb zu stören.
5.4 Die Kundin meldet Störungen an support@kring.ch mit einer Beschreibung, die eine Nachvollziehbarkeit erlaubt.
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Verfügbarkeit und Support — ohne Versprechen, die wir nicht halten.
Wir sichern keine Verfügbarkeitsquote zu.
bkaiser ist ein kleines Unternehmen und betreibt Kring auf Infrastruktur, deren Ausfälle wir nicht beeinflussen können. Eine Prozentzahl in die AGB zu schreiben, die im Ernstfall nichts auslöst, wäre Dekoration. Wir sagen stattdessen, was wir tatsächlich tun.
6.1 bkaiser betreibt Kring mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters und ist um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
6.2 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt und, wenn ein Unterbruch zu erwarten ist, vorgängig angekündigt.
6.3 Den aktuellen Betriebsstatus publiziert bkaiser auf der Statusseite. Diese zeigt die von bkaiser betriebenen Instanzen und die gemeinsam genutzten Dienste; Installationen, die ein Partner betreibt, können wir nicht beobachten.
6.4 Support erfolgt per E-Mail an support@kring.ch zu Bürozeiten, in deutscher Sprache. Anfragen werden nach Dringlichkeit bearbeitet; eine Reaktionszeit wird nicht zugesichert. Support zu Bedienungsfragen und die Behebung von Produktfehlern sind im Preis enthalten; darüber hinausgehende Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet.
6.5 Die Datenbank wird täglich gesichert; die Sicherungen werden sieben Tage aufbewahrt. Zusätzlich kann der Datenbankstand der letzten sieben Tage zeitpunktgenau wiederhergestellt werden. Diese Sicherungen dienen der Wiederherstellung nach einem Systemausfall. Die Wiederherstellung einzelner von der Kundin gelöschter Datensätze ist damit nicht gewährleistet und, soweit möglich, Aufwand nach Ziff. 6.4.
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Daten und Datenschutz.
7.1 Die in Kring erfassten Daten gehören der Kundin. bkaiser erwirbt daran keine Rechte und nutzt sie nicht für eigene Zwecke.
7.2 Für die Personendaten in ihrer Instanz ist die Kundin verantwortlich; bkaiser bearbeitet sie als Auftragsbearbeiterin nach Weisung der Kundin. Die Einzelheiten — eingesetzte Unterauftragsbearbeiter, Standorte, technische und organisatorische Massnahmen, Meldefristen bei Verletzungen der Datensicherheit — regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV). Er ist integrierender Bestandteil dieses Vertrags.
7.3 Welche Dienstleister mit welchem Standort beteiligt sind und wie lange welche Daten aufbewahrt werden, steht in der Datenschutzerklärung. Sie ist Bestandteil dieses Vertrags.
7.4 bkaiser greift auf Daten der Kundin nur zu, soweit dies für Betrieb, Fehlerbehebung oder auf Ersuchen der Kundin nötig ist.
7.5 Auf Wunsch der Kundin nennt bkaiser sie als Referenzkundin. Ohne diese Zustimmung tut bkaiser das nicht.
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Dauer, Kündigung und was danach mit den Daten geschieht.
8.1 Der Vertrag läuft unbefristet. Es besteht keine Mindestlaufzeit.
8.2 Beide Parteien können jederzeit mit einer Frist von einem Monat auf Monatsende kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform (E-Mail genügt).
8.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, für bkaiser insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen nach Mahnung oder bei schwerwiegender Verletzung von Ziff. 5.3.
Nach der Kündigung: 30 Tage Export, danach 90 Tage bis zur Löschung.
8.4 Die Kundin kann ihre Daten während der gesamten Vertragsdauer jederzeit selbst aus der Anwendung exportieren. Nach Vertragsende bleibt der Zugang 30 Tage lesend offen, damit der Export nachgeholt werden kann.
8.5 90 Tage nach Vertragsende löscht bkaiser die Daten der Instanz einschliesslich der Sicherungskopien. Ausgenommen sind Daten, die bkaiser gesetzlich aufbewahren muss — namentlich Buchhaltungsbelege während zehn Jahren nach Art. 958f OR. Diese werden nicht weiter bearbeitet.
8.6 Eine Datenübergabe in einem besonderen Format oder eine Migration zu einem anderen Anbieter ist Aufwand nach Ziff. 6.4.
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Gewährleistung und Haftung.
9.1 bkaiser behebt gemeldete Fehler der Software im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung. Eine Frist für die Behebung wird nicht zugesichert; Ziff. 6.4 gilt.
9.2 Die Haftung von bkaiser ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.3 Die Haftung ist im Übrigen begrenzt auf die von der Kundin in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Entgelte, mindestens jedoch CHF 1'000.
9.4 Die Haftung für Personenschäden bleibt unbeschränkt.
9.5 Die Kundin hält bkaiser gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos, die auf von ihr erfassten Inhalten oder auf einer Verletzung von Ziff. 5 beruhen.
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Änderungen und Schlussbestimmungen.
10.1 bkaiser kann diese AGB ändern. Änderungen werden der Kundin mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Kundin nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; widerspricht sie, kann jede Partei den Vertrag auf diesen Zeitpunkt kündigen.
10.2 Die Kundin kann den Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von bkaiser auf einen Dritten übertragen. bkaiser kann den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung übertragen; die Kundin kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
10.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.
10.4 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts.
10.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stäfa (ZH), der Sitz der bkaiser GmbH.
Fassung vom 6. August 2026.